Gleichgestellt aber nicht gleichbehandelt. Perspektiven auf die EU-Grundrechtecharta im Licht der Diskriminierung von Unionsbürgern.

EU-Angehörige haben grundsätzlich Anspruch auf Gleichbehandlung in Bezug auf Einstellung, Arbeitsbedingungen oder auch den Zugang zur beruflichen Bildung. Gemäß der Richtlinie der EU zur Arbeitnehmerfreizügigkeit erstreckt sich der Grundsatz der Gleichbehandlung somit auf alle Lebensbereiche. Auch die EU-Grundrechtecharta schließt jede Benachteiligung etwa aufgrund ethnischer Herkunft, Sprache oder Religion aus.

Die alltägliche Praxis zeigt allerdings, dass viele Unionsbürger von Diskriminierung betroffen sind, sei es auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder auf Behörden.
Mit den zum Thema ausgewiesenen Experten Dr. Alexandra Lewicki und Dr. Hans-Christian Petersen wird die Fach- und Servicestelle EU-Migration Sachsen-Anhalt (EUmigra) der AGSA der Frage nachgehen, wie es zu dieser Ungleichbehandlung von nach Deutschland zugewanderten Unionsbürger kommt und welche Muster an Stereotypen hierbei wirken. Aktuelle wie historische Aspekte sollen bei der gemeinsamen Betrachtung eine Rolle spielen und den Blick erweitern auf mögliche antirassistische Strategien.
Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Aktive der Integrationsarbeit, an Vertreter der politischen Bildungsarbeit und an alle Akteure, die haupt- und ehrenamtlich mitwirken bei der Sensibilisierungsarbeit für rassistische Phänomene in unserer Gesellschaft.

 

Termin: 16. Mai, 11:30 - 13:00 Uhr

Die Veranstaltung findet über Zoom statt: die Anmeldung dazu finden Sie hier!

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