Neu: Studie zur Rechtslage polnischer Live-ins
Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) hat vor Kurzem die Studie „Rechtsfragen beim Einsatz polnischer Betreuungskräfte (Live-ins) in Deutschland durch Vermittlung polnischer Agenturen“ der Arbeitsrechtlerin Professorin Dr. Eva Kocher von der Europa-Universität Viadrina und ihrer Mitarbeiterin Nastazja Potocka-Sionek veröffentlicht.
Die Studie führt eine rechtliche Analyse von Original-Verträgen durch. Gerade das polnische Modell wurde genauer untersucht, da dort der Einsatz sogenannter „Müllverträge“ verbreitet ist. Diese Verträge sind aufgrund ihrer zivilrechtlichen (nicht arbeitsrechtlichen) Verortung im polnischen Recht in besonderer Weise durch Unsicherheit, fehlende Stabilität und Schutz charakterisiert – daher die umgangssprachliche Bezeichnung „Müllverträge“. Die analysierten Verträge wurden durch das Modellprojekt „MB 4.0 – Gute Arbeit für Deutschland“ (gefördert durch die EU-GS) und das Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die rechtliche Normierung, durch die Überwachung und Kontrolle deutlich gestärkt werden können, um die effektive Durchsetzung des Arbeitsrechts zu gewährleisten.
Hintergrund:
Bei der Live-in-Care (24-Stunden-Pflege) werden fast ausschließlich migrantische Beschäftigte – ganz überwiegend Frauen – in deutschen Privathaushalten von Pflegebedürftigen tätig; überwiegend handelt es sich um Frauen aus mittel- und osteuropäischen Staaten, aber auch aus Drittstaaten. In aller Regel verfügen diese nicht über einen eigenen Haushalt in Deutschland; es handelt sich also um transnationale Arbeit in Form der „Pendelmigration“. Die Covid 19-Pandemie und die damit zeitweise verbundenen Beschränkungen der Freizügigkeit seit März 2020 haben nicht nur die Mobilität der Live-ins eingeschränkt, sondern auch die mangelhafte sozialrechtliche Absicherung vieler unter ihnen sichtbar gemacht.