"Mitbestimmen. Betriebsrat wirkt!": DGB startet Kampagne zur Betriebsratswahl

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Vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 finden in ganz Deutschland Betriebsratswahlen statt. In zehntausenden Betrieben wählen die Beschäftigten ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Betriebsrat. Der DGB Sachsen hat wichtige Informationen rund um die Betriebsratswahlen auf Deutsch, Polnisch und Tschechisch zusammengestellt.

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern und sorgt für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb. Mindestens alle vier Jahre wird der Betriebsrat neu gewählt.

Grundsätzlich haben die Beschäftigten in jedem Betrieb ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern das Recht, einen Betriebsrat zu gründen, betont der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Die Arbeitnehmervertreter*innen sollen sicherstellen, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden. Der Betriebsrat setzt sich für die Gleichbehandlung aller Beschäftigten, die Integration ausländischer Beschäftigter und gegen Diskriminierung ein.

Wahlberechtigt bei den Wahlen sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmer*innen sind ab dem ersten Einsatztag in dem Betrieb, in dem sie tätig sind, wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt sein sollen. Die Staatsbürgerschaft und der Wohnort spielen keine Rolle für die Wahlberechtigung.

Der DGB Sachsen hat umfangreiche Informationen rund um das Thema Betriebsratswahl in deutscher, polnischer und tschechischer Sprache auf der Webseite zusammengefasst.

Um mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Kontakt aufzunehmen, finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt hier.

Kontakt:
DGB Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt
Landesbüro Sachsen-Anhalt
Olvenstedter Straße 66
39108 Magdeburg

Tel. 0391-625-03-10
Fax 0391-625-03-27

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