Liquiditätshilfe für Kulturvereine in Sachsen-Anhalt

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Migrant*innenorganisationen sowie weitere Kulturvereine können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einen finanziellen Zuschuss beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.

Um den Fortbestand der Kulturvereine im Land zu sichern, unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Kulturvereine, die pandemiebedingt Einbußen zu verzeichnen haben, mit einem Hilfsprogramm von 3,1 Millionen Euro, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 06. Dezember 2021.

Durch das Corona-Vereinshilfeprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt werden Kulturvereinen, wie beispielsweise Migrant*innenorganisationen, Liquiditätshilfen in Form einer Billigkeitsleistung zur Verfügung gestellt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zu minimieren und die Handlungsfähigkeit gemeinnütziger Vereine sicherzustellen.

Antragsberechtigt sind Kulturvereine, die

  • als gemeinnützig anerkannt sind
  • ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben
  • durch die Corona-Pandemie vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind


Die Finanzhilfen für die Kulturvereine erfolgen als Liquiditätspauschale oder als erweiterte Liquiditätshilfe:

  • Die Liquiditätspauschale beinhaltet einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Die Antragsfrist für die Pauschale endet am 30. Juni 2022.
  • Die erweiterte Liquiditätshilfe wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Festbetrages bis zu maximal 10.000 Euro gewährt. Anträge für diese Hilfe mussten bis zum 17. Dezember 2021 gestellt werden.


Die Unterstützungsleistungen werden auf Antrag gewährt, hierbei müssen die Antragsteller*innen ihre konkrete Ausgangssituation kurz darlegen (Liquiditätspauschale) sowie mit Unterlagen belegen (erweiterte Liquiditätshilfe). Bei Antragstellung ist jeweils zu versichern, dass der Fortbestand des Kulturvereins unter Berücksichtigung der Billigkeitsleistung gesichert werden kann.

Die beiden Maßnahmen schließen einander aus. Sofern die Vereine von anderen Förderangeboten profitieren, sind diese zu nutzen. Die erlassene Billigkeitsleistung ist nachrangig zu anderen Hilfen.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

 

Kontakt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Domplatz 13
39104 Magdeburg

Tel.: 0391 589 17 45
E-Mail: info@ib-lsa.de
Web: www.ib-sachsen-anhalt.de

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