LinkedIn diskriminiert Job-Bewerber*innen aus anderen EU-Staaten
LinkedIn, ein soziales Netzwerk für berufliche Kontakte mit mehr als 700 Millionen Nutzerinnen und Nutzern, bietet einen Dienst namens „Recruiter“ an. Dort können Unternehmen offene Stellen veröffentlichen, auf die sich Interessierte direkt auf der Plattform bewerben können.
Bewerber*innen, deren ausgewählter Wohnort nicht mit dem Land des Stellenangebotes übereinstimmt, werden dabei laut einem Bericht der Organisation AlgorithmWatch automatisch aussortiert. Ihre Zuschriften landen in einer versteckten Ablage, vergleichbar mit dem E-Mail-Spamordner. Weder Personalverantwortliche, noch die Bewerber*innen werden darüber informiert, wenn diese Funktion greift. Um die maschinelle Auswahl abzustellen, müssen Jobanbieter sie in ihren Voreinstellungen manuell ausschalten.
Da somit auch Bewerberinnen und Bewerber aus dem EU-Ausland automatisch als "ungeeignet" eingestuft werden, ist ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht. Unionsbürgerinnen und -bürger haben laut EU-Freizügigkeitsgesetz das Recht in jedem der Mitgliedsstaaten arbeiten und leben dürfen und müssen bei der Arbeitssuche gleichbehandelt werden.
So besagt etwa Artikel 5 der Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, dass Unionsbürger*innen, die in einem anderen Mitgliedsstaat Arbeit suchen, dort die gleiche Hilfe erhalten sollen, wie sie die Arbeitsämter dieses Landes den eigenen beschäftigungssuchenden Angehörigen gewähren. Eine Sprecherin der Europäischen Arbeitsbehörde erklärte dem Bericht von AlgorithmWatch nach, dass dieser Grundsatz "auch für andere Jobbörsen und -plattformen" gelte, nicht nur für Behörden wie die Bundesagentur für Arbeit.