Vorschau Jubiläum: 20. Jahrestag der EU-Osterweiterung

Am 1. Mai 2004 überqueren Menschen die Oderbrücke zwischen Frankfurt (O.) und Słubice (© picture-alliance/dpa)

Am 1. Mai 2004 öffneten der damalige deutsche Außenminister Joschka Fischer und sein polnischer Amtskollege Włodzimierz Cimoszewicz symbolisch die Grenze zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice. Noch in derselben Nacht überquerten Hunderte die Oderbrücke zwischen Deutschland und Polen in beide Richtungen und nutzten damit das Recht des freien Personenverkehrs. Mit der sogenannten EU-Osterweiterung galt die Teilung Europas – rund 15 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs – als überwunden.

Insgesamt zehn Staaten traten an diesem Tag der Europäischen Union bei: die baltischen Staaten und ehemaligen Sowjetrepubliken Estland, Lettland und Litauen, außerdem Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, die frühere jugoslawische Teilrepublik Slowenien sowie die beiden Mittelmeerstaaten Malta und Zypern. Die EU wuchs von 15 auf 25 Mitglieder – und begrüßte damit rund 75 Millionen neue Unionsbürgerinnen und -bürger. Davon lebte etwa die Hälfte in Polen.
Am 1. Januar 2007 traten Bulgarien und Rumänien der EU bei. Sechs Jahre später, am 1. Juli 2013, folgte Kroatien.

Bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit einigten sich die Staaten auf eine Übergangszeit ("2+3+2-Regel"): Binnen sieben Jahren konnten die bisherigen Mitgliedsstaaten in drei Stufen entscheiden, ob sie ihren Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedsländern öffnen wollten. Nur drei Mitgliedsstaaten – Irland, Schweden und Großbritannien – erlaubten Arbeitsmigration bereits im Jahr 2004. Deutschland und Österreich warteten bis 2011 und reizten die Frist damit voll aus. Die Übergangsregelung galt nicht für Bürgerinnen und Bürger aus Malta und Zypern. Sie besitzen seit dem 1. Mai 2004 die volle Freizügigkeit.

Folgen für Wirtschaftskraft und Mobilitätsquote:

Die neuen Mitgliedsstaaten haben seit 2004 signifikant an Wirtschaftskraft hinzugewonnen. Legt man das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Kaufkraftstandards (KKS) zu Grunde, lag beispielsweise Litauen im Jahr 2006 lediglich bei 55 Prozent der durchschnittlichen Wirtschaftsleistung der Staaten in der EU, heute sind es 78 Prozent. Tschechien erreichte 2017 bereits 89 Prozent des durchschnittlichen EU-BIPs nach Kaufkraftstandards, Polen 70 Prozent.

Etwas anders sieht es bei Bulgarien und Rumänien aus, die erst 2007 der EU beitraten. Die beiden Staaten erreichen heute erst 49 beziehungsweise 63 Prozent der durchschnittlichen EU-Wirtschaftskraft, wobei besonders im Fall von Rumänien seit dem EU-Beitritt eine positive Entwicklung festzustellen ist.

Die Migration hat jedoch durchaus ihre Schattenseiten – diese werden vor allem in den Herkunftsländern sichtbar. Im Jahr 2017 lebten knapp ein Fünftel (19,7 Prozent) der rumänischen Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren zum Arbeiten im EU-Ausland. Auch Litauen (15,0 Prozent), Kroatien (14,0 Prozent), Portugal (13,9 Prozent), Lettland (12,9 Prozent) und Bulgarien (12,5) Prozent verfügen über eine hohe Mobilitätsquote.

Eine detaillierte Würdigung des Beitrags der EU-Osterweiterung für Sachsen-Anhalt, für die sich EUmigra aktuell einsetzt, steht bislang aus.

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