Bundesweiter Aufruf der Integrationsbeauftragten zur Europawahl

Europawahl

Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern – darunter Sachsen-Anhalts Beauftragte, Staatssekretärin Susi Möbbeck – haben die in Deutschland lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger dazu aufgerufen, bei der Europawahl am 9. Juni 2024 ihre Stimme abzugeben.

Zusammen mit Migrantenorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen wollen die Beauftragten EU-Bürgerinnen und -Bürger in den kommenden Wochen über die Möglichkeit informieren, bei der Europawahl in Deutschland abzustimmen. „Eine breite Wahlbeteiligung ist wichtig für ein starkes und demokratisches Europa“, heißt es weiter in dem Wahlaufruf (Pressemitteilung, PDF).

Darin appellieren die Integrationsbeauftragten auch an die Bundes- und Landeswahlleitungen, bestmöglich zu informieren, wie sich Wahlberechtigte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten für die Europawahl in Deutschland registrieren lassen können. Dabei sei eine mehrsprachige Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen gefragt, wurde betont.

Dem Aufruf zufolge leben mehr als 4,1 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland, die wahlberechtigt sind. Sie könnten bei der Europawahl am 9. Juni entweder in ihrem Herkunftsstaat oder hierzulande ihren Stimmzettel abgeben. Wählen dürften sie aber nur einmal.

Wenn sie zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, könnten sie sich dafür bis zum 19. Mai in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Ihnen sei es dann möglich, über die Kandidatinnen und Kandidaten abzustimmen, die in Deutschland aufgestellt sind.

Etwa sechs Prozent aller Wahlberechtigten bei der Europawahl in Deutschland sind laut Mitteilung EU-Bürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedstaaten. Dazu würden auch etwa 300.000 potenzielle Erstwählerinnen und -wähler gehören. Erstmals könnten auch 16- und 17-Jährige über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitentscheiden.

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